Dienstag, 12. Dezember 2006

Briefverkehr 43

Liebe Barbara,

das war mir schon klar, dass du ein bisschen pervers bist. Ich ja auch, sonst würde ich dir nicht noch immer antworten auf deine zur Hälfte zynischen, zur Hälfte liebenswerten und zur dritten Hälfte völlig dämlichen Briefe.

Warum hast du nicht schon viel früher geschrieben, dass du so leicht zu befriedigen bist? Ich hätte mir eine Menge Zeit und Geld gespart, für das Essen, für die Maroni, den Wein, den Lippenstift...
Ich hätte einfach ein paar Gesetzblätter kopieren (auf Privatkosten in der Privatzeit, selbstverständlich) und sie dir in privaten Kuverts mit privaten Briefmarken drauf schicken können.

Wie wäre es heute mit öffentlichem Personenverkehr?

(2) Unter Personenregionalverkehr (Verkehr im ländlichen Raum) im
Sinne dieses Bundesgesetzes sind nicht unter den Anwendungsbereich
der Bestimmung des Abs. 1 fallende Verkehrsdienste zu verstehen, die
den Verkehrsbedarf einer Region bzw. des ländlichen Raumes
befriedigen.

§ 3. (1) Verkehrsdienste sind eigenwirtschaftlich oder
gemeinwirtschaftlich erbrachte Dienstleistungen im öffentlichen
Schienenpersonenverkehr oder im Straßenpersonenverkehr
(Kraftfahrlinienverkehr).


Ich wäre ja mehr für die gemeinwirtschaftlich erbrachten Dienstleistungen zur Befriedigung. Im Verkehrsverbund. Und ich bevorzuge den Nahverkehr.
Besorg es dir trotzdem nett, während du das liest, ja?

Wie bitte? Noch nicht fertig? Na du brauchst heute aber lange. Kein Problem, ich häng noch was dran:

Nah- und Regionalverkehrsplanung

§ 11. Aufgabe der Länder und Gemeinden ist die auf Basis des
Angebotes gemäß §§ 7 und 10 vorzunehmende Planung einer
nachfrageorientierten Verkehrsdienstleistung (Reduzierung,
Ausweitung oder Umschichtung von Verkehrsleistungen) unter
Einbeziehung der in den §§ 20 und 31 angeführten Kriterien. Die in
§ 16 angeführten Planungen der Verkehrsunternehmen sind nach
Möglichkeit zu berücksichtigen.

§ 12. Ergibt sich auf Grund der Nah- oder Regionalverkehrsplanung
gemäß § 11 eine Reduzierung der Fahrplankilometer des Angebotes
gemäß § 7 sowie von Verkehrsdienstleistungen gemäß § 10, sind
dadurch frei werdende Bundesmittel weiterhin, vorrangig für
qualitätssichernde Maßnahmen, im öffentlichen Personennah- und
Regionalverkehr zur Verfügung zu stellen.


Jetzt aber, oder?

Ich muss aufhören, Jenny hat Alpträume. Und wenn du so weitermachst, ich auch bald.

Dein Herwig

P.S. Sag mal, hängst du unsere Briefe noch immer ans schwarze Brett?

Weise Worte, wahr

"Schreiben ist wie küssen, nur ohne Lippen. Schreiben ist küssen mit dem Kopf." Aus Gut gegen Nordwind - Daniel Glattauer

Selbstgeschrieben


Barbara A. Fallnbügl (mein Mädchenname) Monika Pellkofer- Grießhammer
Jakob und der gewisse Herr Stinki


Barbara A. Lehner (Text) Eleonore Petzel (Musik)
Von Herzen und Seelen - CD

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