Einschüchterungsversuche

Heute flatterte ein Schreiben vom Blog-Betreiber in meine Mailbox, ich möge einen bestimmten Beitrag vom Blog nehmen und mich mit der Rechtsanwaltskanzlei direkt in der Verbindung setzen.

Hoppla, dachte ich, ich nehme es mit dem Urheberrecht sehr genau und fast alle Texte hier stammen auch aus meiner Feder oder ich zitiere sie unter Anführung der Quelle.

Hoppla, dachte ich noch einmal, als ich das beiligende Fax las, denn es ging nicht um eine Urheberrechtsverletzung, sondern um eine "schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts" der Mandantin. Vielleicht erinnert ihr euch ja. Es ging um einen offenen Brief, den ich an eine Buchautorin geschrieben habe, die ein Buch über Familienpolitik der jüngeren Vergangenheit geschrieben hat und der ich meine ganz persönliche Meinung gesagt habe.
Sie hätte ja auch zurückschreiben und mir erklären können, warum ich mit meiner Meinung falsch liege. Wir hätten streiten und reden können und hätten vielleicht Verständnis gehabt. Diskussionskultur nennt man sowas.

Aber sie hat natürlich nicht geantwortet, sondern durch ihre Anwälte antworten lassen.

Angehängt wird dem Schreiben auch ein Urteil, in dem eine Autorin, die ähnliches wie ich geschrieben hat, unter anderem dazu verurteilt wird, der Klägerin einen Betrag von €250.000,- zu zahlen.

Ey, ich hab das Geld nicht. Ich kann mir nicht mal die Reparatur vom Lupo leisten. Ich sehe schon vor mir, wie mein altes Häuschen versteigert und mein Sparschweinchen mit den Cent-Münzen gepfändet wird. Ich sehe schon, wie ich mit meiner Familie unter einer Brücke lebe und Essensreste aus den Mistkübeln suche.

Ehrlich gesagt, das macht mir Angst. Mindestens genauso viel Angst macht mir aber, dass es offensichtlich schon wieder so weit ist. Dass Meinungsfreiheit nichts mehr zählt und kleine, österreichische Autorinnen geklagt werden, weil sie in ihrem Blog nicht nur übers Wetter und Menstruationsbeschwerden, sondern auch über ihre Wut auf herrschende Verhältnisse schreiben. Dass man Leute, die anderer Meinung sind, mundtot machen will. Das macht mir richtig Angst.

P.S. Ihr könnt schon mal anfangen, für mich zu sammeln. Kann ja sein, dass auch in diesem Beitrag irgendwas steht, was die Persönlichkeitsrechte von jemandem verletzt. Danke.
la-mamma - 21. Jan, 18:51

das darf ja nicht wahr sein!

june - 21. Jan, 20:15

:(

SuperWeib - 21. Jan, 21:28

Haben wir schon 1. April? Das kann es doch wirklich nicht geben...

steppenhund - 21. Jan, 22:17

Da bin ich mit meinem Latein am Ende. Ich kann nur hoffen, dass Du mit der Autoversicherung auch eine Rechtschutzversicherung hast. Oder einen befreundeten Anwalt, der sich der Sache aus Idealismus annimmt.
Was mir aber an eigentlichen Gedanken in den Sinn kommt, darf ich hier gar nicht verraten.

schreiben wie atmen - 21. Jan, 22:22

Ja, da geht das wohl grade an allen Ecken los.

Kürzlich erst bei Eugene Faust.
Ich denke dabei - freilich ohne jeden Zusammenhang - an eine hohe Arbeitslosenquote unter Juristen.
Ich geh mal eben nachgucken und stelle den link zum Beitrag rein.
Edit: es gibt keinen link, Frau Faust musste den Beitrag wohl rausnehmen - schade.
Lassen Sie sich jetzt erstmal nicht wuschig machen, Sie haben ja definitiv nur Ihre persönliche Meinung geäußert. Müsste doch von der Rechtsposition her ähnlich gehandhabt werden wie ein Leserbrief z.B.?

Blinkyman - 21. Jan, 23:29

Kopf hoch,

zumindest die Todesstrafe gibt es in Österreich nicht mehr.

la-mamma - 22. Jan, 09:12

so - einmal überschlafen und

wir haben ein bisschen drüber diskutiert:
ich denke, das ist die neueste seltsame masche... wir schicken allen so ein schreiben, in denen ein bestimmter name erwähnt wird ... machen ihnen angst/druck und unter den hunderten(?) ist vielleicht irgendwer so "gutmütig"/dumm tatsächlich darauf einzugehen.
möglicherweise hat die autorin nicht einmal kenntnis von diesen schreiben. möglicherweise ist auch der absender/blogbetreiber gefaked ...
also - abwarten - nix machen.
wenn jemand ein buch publiziert, dann ist es öffentlich und die kritik daran ganz sicher keine "schwerwiegende verletzung des persönlichkeitsrechts". und wenn du magst, frag ich noch eine/n juriste/in ...

bonanzaMARGOT - 22. Jan, 10:43

himmel! ich verstehe deine angst. wer reagiert auf solche einschüchterungsversuche schon total cool. so abgebrüht sind wir normalen lichter nicht.
ich verstehe nicht ganz, was die dame will, deren buch du wohl in diesem offenen brief kritisiertest. worin besteht die verletzung ihres persönlichkeitsrechts?
es ging doch wohl in deinem offenen brief nicht um die farbe ihrer unterwäsche sondern um die von ihr veröffentlichten gesellschaftspolitischen dingsbumse.
offensichtlich stieß der besagten autorin deine kritik bitter auf, und sie hat angst, dass ein paar exemplare weniger von ihrem buch verkauft werden.
also, ich kann mir nicht vorstellen, dass eine solche klage aussicht auf erfolg hat. da müssten ja alle buchkritiker ständig von autoren beklagt werden.
und natürlich gilt die meinungsfreiheit. sie endet selbstverständlich da, wo der tatbestand einer beleidigung oder übler nachrede bzw. verleumdung besteht.
wie immer gehts mal wieder nur um die kohle ...
was schreibst du aber auch solche geschäftsschädigenden offenen briefe, testsiegerin?!

der h. (Gast) - 22. Jan, 16:00

phantasienummer

das Persönlichkeitsrecht schützt privatleben, intimleben usw.
wie also eine öffentliche kritik an einem veröffentlichten buch dahin kommen soll ist mir schleierhaft

und die 250.000 halte ich für eine phantasienummer
aber wenn es dieses urteil tatsachlich gibt muss es einsehbar sein.
welche aktenzahl von welchem gericht hat es denn?

Gregor Keuschnig - 22. Jan, 18:42

Man muss sehr genau arbeiten – gerade als Jurist. Aber man darf sich auch als Empfänger eines solchen Schreibens nicht ins Bockshorn jagen lassen. Im verlinkten Urteil handelt es sich um die Causa Eva Herman. Das Urteil rekurriert nicht auf eine Meinungsäusserung der Beklagten, sondern auf ein (angeblich) falsch wiedergegebenes Zitat. Das ist ein himmelweiter Unterschied. (Was die Angelegenheit so brisant machte: Das, was die Beklagte da [angeblich] falsch verbreitet hatte, wurde unentwegt von anderen Medien weiterverbreitet.)

Der zweite Unterschied ist, dass die Beklagte dies in diversen Massenprintmedien (angeblich) falsch wiedergegeben hat. Hier handelt es sich um einen Blog mit einer vergleichsweise geringen Reichweite. Da ist der Betrag schon zum zweiten Mal aus der Luft gegriffen.
la-mamma - 22. Jan, 19:01

was der herr keuschnig schreibt,

hätt ich dir grad auch geschrieben.
also bleib ich bei meinem rat: ignorier das ganze. es ist wirklich eine gemeinheit, leute so einzuschüchtern!
zuckerwattewolkenmond - 22. Jan, 17:17

Unglaublich.


larousse - 22. Jan, 17:33

Sehr richtig -

DAS macht Angst, dass man sich selbst den Mund verbieten muss, weil man ihn sonst von andern verboten bekommt.
Ich bin entsetzt!

bonanzaMARGOT - 22. Jan, 19:27

Mich würde interessieren, womit du in deinem offenen Brief die Persönlichkeit der Autorin verletzt haben sollst. Hast du sie falsch zitiert? Hast du ihr eine nationalsozialistische Gesinnung o. Ä. unterstellt?
Oder wird das Corpus Delicti in dem Schreiben gar nicht speziell erwähnt?

rosmarin - 22. Jan, 20:20

bleiben sie standhaft liebe testsiegerin, denn das ist wirklich albern. die vorherigen kommentatoren haben ja schon ausführlich sich schlau gemacht und kluges dazu gesagt.
ich würde das in seelenruhe eskalieren lassen und am besten noch ein tränenreiches interview dazu geben, diese brut mit ihren eigenen waffen medial schlagen.

*mann mann mann.... so ein bullshit, als ob die welt sonst keine sorgen hätte*

datja - 22. Jan, 22:43

empörend !!!

--- ins kaffeehaus !
wir können ja am klo reden und die spülung laufen lassen...
*gänsehaut kriegt*

bonanzaMARGOT - 22. Jan, 22:55

ja, man muss sich warm anziehen, wenn sich kriminelle energie mittels juristerei wege bahnt.
der h. (Gast) - 22. Jan, 23:08

nun das:

> ja, man muss sich warm anziehen,
> wenn sich kriminelle energie mittels juristerei wege bahnt.

ist auch schwachsinn,
nur weil ein wildgewordener rechtsanwalt ( wenn er denn einer ist) bescheuerte briefchen verschickt.
ist noch nicht das ende aller zeiten angebrochen.
cool bleiben you know, relax oida! ;-)
bonanzaMARGOT - 22. Jan, 23:18

Die Betroffenen, die solche Drohpost erhalten, denken vermutlich nicht ganz so cool wie du darüber.
Ich glaube auch nicht, dass dahinter einfach nur ein durchgeknallter Rechtsanwalt steckt, ich befürchte eher, dass solche Einschüchterungen per Anwalt Methode haben.
der h. (Gast) - 22. Jan, 23:45

natürlich hat das methode!

die methode ist immer dieselbe:
möglichst viele leute (bei möglichst geringen kosten) bedrohen , oder ihnen grosse gewinne versprechen.
und dann geld verlangen.

das hütchen ist alt.

solang frau testsiegerin der klägerin nichts grob entwürdigendes oder strafrechtliches unterstellt hat, kann sie solch lustige brieferl lustig ignorieren.
rosmarin - 23. Jan, 00:31

sie meinen offenbar den ablasshandel ?
hans1962 - 24. Jan, 16:23

Ey!

Die Beklagte aus dem verlinkten Urteil wurde in 2. Instanz zur Zahlung von 25.000.- an die Klägerin verpflichtet, nicht 250.000.-. Die Beklagte war außerdem der Verlag (Deutschlands größter Zeitungsverlag), nicht die Journalistin.

Nicht in Katastrophenszenarien verfallen!
Wieder halbwegs kühlen Kopf herstellen und Beistand suchen! Was ist mit Dienstag, dem gerichtlichen Amtstag? Fähiger Rechtsanwalt unter den beruflichen Kontakten?

testsiegerin - 24. Jan, 16:58

keine sorge, ich verfalle nicht in panik. das war nur der erste schock. und die wut über diese einschüchterungsversuche.
250.000 wurden aber schon angedroht.

und selbstverständlich habe ich gleich einen befreundeten anwalt angerufen, der gesagt hat, dass ich gar nicht reagieren soll, und dass die mich in österreich klagen müssten und das wahrscheinlich nicht tun würden, und dass das österreichische rechtssystem da auch ein bisschen anders wäre, dass nämlich für eine person, die in der öffentlichkeit steht und für diese inhalte, die sie da veröffentlicht hat, angegriffen wird, andere maßstäbe gelten als für die mitzi huber, wenn es um die verletzung der persönlichkeit geht.

ich bin also eh schon wieder ganz cool und mein auto beunruhigt mich schon wieder wesentlich mehr.
bonanzaMARGOT - 24. Jan, 17:07

was ich aber immer noch nicht ganz verstanden habe: worin besteht das corpus delicti?
welche infos oder formulierungen waren es in deinem offenen brief, die das ganze auslösten? es wäre schließlich für jeden blogger interessant, dies zu wissen.
ich für mich kritisiere in meinem blog auch desöfteren z.b. kinofilme, bücher oder andere blogger ...
darum würde ich gern wissen, was da konkret als tatbestand der persönlichkeitsverletzung angeführt werden könnte.

aber natürlich bleibe ich ganz cool, wie hier einige vorredner betonen, wie man sich dazu am besten stellte.
komisch finde ich dann aber doch, und das meinte ich mit "krimineller energie", dass man cool bleiben soll, aber sich nicht dagegen wehren darf ...
oder doch??
testsiegerin - 24. Jan, 17:18

Aus dem Schreiben an twoday.net:
auf barbaralehner.twoday.net ein Beitrag veröffentlicht, in dem u.a. unzutreffend behauptet wird, unsere Mandantin habe die Familienpolitik im Dritten Reich als "das, was gut war" bezeichnet. Dies stellt eine falsche und sinnentstellende Zitierung dar, da unsere Mandantin zu keinem Zeitpunkt eine derartige Äußerung getätigt hat...

dazu der link:
http://de.wikipedia.org/wiki/Eva_Herman#Kontroverse_um_.C3.B6ffentliche_Aussagen_Hermans
bonanzaMARGOT - 24. Jan, 18:08

... also wirft man dir, wenn ich das mal für mich interpretieren darf, vor, dass du gewisse aussagen der von dir kritisierten buchautorin als nazi-freundlich oder anders verklausuliert als zumindest nazi-gemäß ansahst. das nazitum ist, wie wir wissen, etwas, was wir wie der teufel das weihwasser scheuen sollten. diese furcht, vergleiche mit dem denken und taten von nazis anzustellen, liegt für mich zu einem guten teil daran, dass wir gemeinhin leugnen wollen, dass wir alle menschen sind - und gegebenfalls wie die nazis (also unter gewissen umständen) agiert hätten.
wir verteufeln die nazis. und aus dieser verteufelung erwächst dann das, was ... solche persönlichkeitsverletzungen angeblich ausmacht. würden wir einsehen, dass wir alle unter umständen teufel, nazis, dreckschweine u.a. sein könnten, wären solche klagen völlig gegenstandslos.
dann ginge es nur darum, wie wir uns um mehr ehrlichkeit bemühen könnten, und nicht darum, wie wir mit mitmenschen krieg führen müssen.
die kriminelle energie geht nicht von denen aus, die ihre meinung sagen. sie geht von denen aus, die mit machtmitteln meinungen beschneiden und vernichten wollen.
natürlich gilt dies auch für frau herrman und van helsings, die (na ja) ziemlich dubios oder obskur argumentieren.
testsiegerin - 24. Jan, 17:01

euch allen danke für den zuspruch und die anteilnahme.

mittlerweile hab ich mich wieder ein bisschen beruhigt. ganz verstehe ich die sache immer noch nicht, nämlich inhaltlich. es geht ja aus dem urteil hervor, dass das zitat keineswegs falsch war.
und ich finde, ich habe es auch nicht aus dem zusammenhang gerissen, sondern gesagt, dass man das in keinem zusammenhang so sagen darf.

die wut darüber, dass man so versucht, kritische leute mundtot zu machen, die hat sich noch nicht gelegt.

hans1962 - 24. Jan, 20:56

Gut, dass sich der Schock mittlerweile verzogen hat.
Die immer noch präsente Wut mag ich gerne nachvollziehen.
Im deutschen Recht gibt es so etwas wie eine "negative Feststellungsklage", wie ich mich als juristischer Laie zu entsinnen glaube. Das wäre ein ganz probates Mittel, gegen dreiste Einschüchterungsversuche vorzugehen. Leider hört/liest man von dieser Variante nicht sehr viel - muss wohl eher eine Wunschvorstellung meinerseits sein...
Tirilli (Gast) - 24. Jan, 22:12

Boah!

Ich bin entsetzt!
Hast du das schon an Fachleute weiter geleitet? Es gibt Hilfen im Netz....
Toi toi toi, hoffentlich geht das gut! Aber diese Summe da, das kann doch nur ein Witz sein?? Jemanden wegen ein paar Worten ruinieren, während andere fürs Stehlen Bewährung bekommen und z.B. unsere Kärntner Politiker sich viel Dramatischeres erlauben dürfen und trotzdem noch in ihren Ämtern mit Riesengehalt sitzen?

Rettet das Internet!
L.G. Tirilli

Jossele - 25. Jan, 10:30

Ist es also schon so weit.

Allerdings, wie ja bereits mehrfach hier erwähnt, der angenommene Tatbestand hinkt ziemlich der Realität hinterher.
Die angedrohte Summe entbehrt jeglicher Grundlage.
Ein ungutes Gefühl bleibt trotzdem.

Man darf zwar relativ unbeschadet z.B. von der "ordentlichen Beschäftigungspolitik im Dritten Reich" sprechen oder dem vorbildlichen Frauenbild dieser Zeit (was Inhaltlich nicht meine Zustimmung hat!), KritikerInnen an derlei Aussagen werden aber umgehend mundtot gemacht (zumindest ansatzweise). Das stimmt schon ein bisserl nachdenklich.

Die Dämonisierung der 68er einer Autorin aus deutschem Lande finde ich fast kabarettreif, aber halt nur fast. Ob ich nicht klagen soll?

Deinem Voiture baldige Genesung!

testsiegerin - 25. Jan, 19:48

ja, klag du, und bestell der frau schöne grüße von mir.
ist sie tatsächlich so verarmt, dass sie rechtsanwälte beauftragt, alle und jeden zu klagen?
punctum - 25. Jan, 16:11

Bitte??!! Nicht zu fassen...
Kann man eigentlich auch Schmerzensgeld fordern, wenn einem jemand Angst machen will??

testsiegerin - 25. Jan, 19:41

au ja. das wäre es. ich klage die anwaltskanzlei!
walküre - 25. Jan, 18:37

Eine extrem üble Sauerei.

Davon abgesehen: Bist du Arbeiterkammermitglied (oder berufsbedingt Mitglied einer ähnlichen Organisation) ? Die haben nämlich unter anderem im Zuge des Konsumentenschutzes ziemlich gute Rechtsexperten parat, die sehr fundiert Auskunft zu geben in der Lage sind.

testsiegerin - 25. Jan, 19:41

bei der arbeiterkammer bin ich eh.
außerdem hab ich ja berufsbedingt viel mit anwälten zu tun und hab ohnehin gleich mit dem anwalt meines vertrauens darüber gesprochen. er hat mir geraten, vorläufig gar nichts zu tun, er hat gemeint, es ist äußerst unwahrscheinlich, dass die mich klagen. da bin ich dann doch ein zu kleines lichtchen ;-)
schmelzpunkt - 25. Jan, 22:56

Liebe Barbara, ich kann nicht ganz folgen, was man Ihnen seitens der RA-Kanzlei vorwirft. Formulieren Sie es doch einfach einmal objektiv in maximal zehn unverschachtelten Sätzen. Hier oder per Email. Ich stelle dann hier meine Antwort ein oder sende Ihnen diese (falls gewünscht) per Rückmail.

Noch etwas: Nicht zu reagieren halte ich für falsch. Es kommt vielmehr darauf an, wie!

june - 25. Jan, 23:04

So, wie ich das sehe, kann das in Österreich rein unter das Mediengesetz fallen, daher ist eine "schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts" ebenso wie eine Urheberrechtsverletzung soweit ich das mitbekommen habe, sicher nicht geltend zu machen.

Wenn, dann könnte das maximal unter §6 fallen.
Hier nachzulesen:
http://internet4jurists.at/gesetze/gesetze.htm

§ 6.(1) Wird in einem Medium der objektive Tatbestand der üblen Nachrede, der Beschimpfung, der Verspottung oder der Verleumdung hergestellt, so hat der Betroffene gegen den Medieninhaber Anspruch auf eine Entschädigung für die erlittene Kränkung. Die Höhe des Entschädigungsbetrages ist nach Maßgabe des Umfangs und der Auswirkungen der Veröffentlichung, insbesondere auch der Art und des Ausmaßes der Verbreitung des Mediums, zu bestimmen; auf die Wahrung der wirtschaftlichen Existenz des Medieninhabers ist Bedacht zu nehmen. Der Entschädigungsbetrag darf 20 000 Euro, bei einer Verleumdung oder bei besonders schwerwiegenden Auswirkungen einer üblen Nachrede 50 000 Euro nicht übersteigen.

Wenn man hier allerdings die Einschränkungen beachtet und falls es sich tatsächlich um den Fall E.H. handelt, sehe ich keine Chancen seitens der Klägerin hier Anspruch auf Schadensersatz zu haben.

(Ist natürlich gewagt das zu behaupten, ohne den Originaltext zu kennen, aber ich kenne immerhin den Stil der Autorin Barbara A. Lehner.)
rosmarin - 26. Jan, 00:16

gute idee...: von jetzt an wird zurückgeklagt!
bonanzaMARGOT - 26. Jan, 18:48

Ich möchte betonen, dass bei aller moralischen Verwerfung der Forderungen bzw. Einschüchterungen bereits eine Zensur durch den Blogbetreiber stattfand. Natürlich darf der Blogbetreiber redaktionell ähnlich wie ein Internetforum oder ein Printmedium Inhalte zensieren. Meinungsfreiheit ist somit nur unter Vorbehalt möglich - je nachdem wie sich eine Redaktion politisch oder ideologisch stellt.
(Mit Blogbetreiber meine ich den Blog-Anbieter, in diesem Falle twoday net. )

hans1962 - 27. Jan, 01:53

Könnte Barbara das eventuell bestätigen?
testsiegerin - 27. Jan, 08:50

ich bin mir nicht ganz sicher, erst hab ich den beitrag in meinem blog gesucht und nicht gefunden und vermutet, der blogbetreiber habe ihn gelöscht.
dann hab ich ihn über google aber doch noch entdeckt und gelöscht.
wenn aber twoday.net gelöscht hat, dann erst nach dem schreiben der rechtsanwälte, in dem diese ja den blogbetreiber aufgefordert haben, den beitrag herauszunehmen und dafür zu sorgen, dass er auch über google nicht mehr zu finden ist.
hans1962 - 27. Jan, 10:12

Die Kommentare zum Beitrag sind immer noch vorhanden, jedoch ist der ursprüngliche Beitragstext ersetzt durch: "aufgrund von rechtsanwältlichem Druck gelöscht" Stammt diese Formulierung von knallgrau (twoday)?
Ich beschäftige mich zur Zeit ein wenig mit "knallgrauer" Netzpolitik.
testsiegerin - 27. Jan, 13:05

nein, das stammt von mir.
bonanzaMARGOT - 27. Jan, 15:34

was glaubst du, wäre passiert, wenn du den beitrag nicht selbst gelöscht hättest?
ich bin noch immer etwas verwirrt, die zusammenhänge eigentlich zu verstehen - in wie weit der blogbetreiber twoday.net eine rolle spielt.
wahrscheinlich wäre es für dich, testsiegerin, unklug, hier details auf deinem blog dazu zu schreiben.
aber da ich so furchtbar neugierig bin, würde ich dich bitten, dich mal über die mailfunktion meines prosagedichte-blogs bei mir zu melden. dann gebe ich dir meine mail-adresse (falls du die nicht schon hast).
irgendwie dubios, dass diese buchautorin, die du mit deinem offenen brief attacktiertest, bzw. zur rede stelltest, einen solchen einfluss haben sollte. schließlich hat twoday.net sicher auch eine rechtsberatung - und läßt sich nicht von jedem furz einschüchtern, um dann uns blog-owner(/kunden) zu maßregeln.

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testsiegerin - 13. Jan, 11:30
... ich könnte mal wieder...
... ich könnte mal wieder eine brasko-geschichte schreiben.
bonanzaMARGOT - 8. Jan, 07:05
OHHH!
OHHH! Hier scheint bei Twoday etwas nicht zu stimmen. Hoffentlich...
Lo - 7. Jan, 13:36
OHHH!
OHHH! Hier scheint bei Twoday etwas nicht zu stimmen. Hoffentlich...
Lo - 7. Jan, 13:36
loving it :-)
loving it :-)
viennacat - 2. Jan, 00:51
Keine weiße Weste
Weihnachtsgeschichte in 3 Akten 1. „Iss noch was,...
testsiegerin - 16. Dez, 20:31
ignorier das und scroll...
ignorier das und scroll weiter nach unten.
testsiegerin - 27. Okt, 16:22

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